BUND plädiert für Straßenerhaltung statt Neubau
Schon heute ist im rheinland-pfälzischen Straßennetz ein riesiger Sanierungsstau festzustellen. Nach eigenen Recherchen des BUND sind im Land allein fünf große Fernstraßenbrücken in einem derart desolaten Zustand, dass ein Ersatz-Neubau unumgänglich ist. Doch wegen fehlender Finanzmittel wird die Sanierung hinausgeschoben.
Offizielle Stellungnahme von ECOVIN zum geplanten Hochmoselübergang B50-Neu
... Der Schaden hingegen ist immens - für die Ökologie, das Landschaftsbild und das Image sowie den angrenzenden Weinbau. ganze Erklärung ...
Pressemitteilung von Ulrike Höfken, Bündnis 90/Die Grünen
Landesregierung gibt fehlendes Gutachten zum Wasserhaushalt der Weinberge zu.
Eine kurzfristig erstellte Nachuntersuchung mit "Betrachtung der geologischen und bodenkundlichen Gegebenheiten sowie einer ausführlichen Geländebegehung" ersetzt kein auf Messungen basierendes aussagekräftiges Gutachten.
Die Bürgerinitiative erwartet einen verantwortungsvollen Umgang mit Deutschlands berühmtesten Weinlagen.
Stellungnahme zu dem
Beschlussvorschlag im Gemeinderat Morbach: Vierspuriger Ausbau der B50neu zwischen Longkamp und
Büchenbeuren.
Pressemitteilung von Ulrike Höfken, MdB von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir Grüne fordern einen sofortigen Bau- und Planungsstopp. Es ist noch nicht zu spät, um von dem Wahnsinnsprojekt Abstand zu nehmen und die finanziellen Schäden für die Staatskasse begrenzbar zu halten.
Resolution des VCD Rheinland-Pfalz, beschlossen bei der Jahreshauptversammlung 2010 in Koblenz
Pressemitteilung von Ulrike Höfken, MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Pressemitteilung zum International Riesling Rescue
Der VDP. Die Prädikatsweingüter Mosel-Saar-Ruwer fordert einen Baustopp
zum Erhalt der einzigartigen Weinkulturlandschaft.
Die weggebrochenen vermeintlichen Erreichbarkeitsvorteile durch den Hochmoselübergang machen es notwendig, das Tourismus-Gutachten von 2000 in einem neuen Licht zu betrachten.
Tatsächlich betreibt das Land Rheinland-Pfalz eine Vernichtung der Tourismus-Infrastruktur in der betroffenen Moselregion.
Hier sind die Gründe.
Pressemitteilung von Ulrike Höfken, MdB (Bündnis 90/Die Grünen)
Holger Knippschild, VBB-Kandidat für das Landratsamt, zum SWR-Forum am 20.05.2009
Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die
Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Offener Brief an die Bundes- und Landesminister.
Die Reihenfolge ist bezeichnend: Erstes abgelehntes Eilverfahren: Familie Sonnemann, die mit weniger Geld auskommt als gemeinhin üblich und sich darum vorhalten lassen muss, ihre Existenz sei nicht schützenswert. Dann die Gemeinden Ürzig und Zeltingen-Rachtig, deren B 50 neu-bedingte Fremdenverkehrsverluste angeblich durch die "bessere Erreichbarkeit der Region" durch eben diese Straße kompensiert werden. Darf man mal fragen wie, wo doch die B 50 neu nicht ins Moseltal hinein, sondern darüber hinweg führt? Und darf man wissen, wieso, um eine so simple Schlussfolgerung zu ziehen, erst ein Gegengutachten verlangt werden kann? Da könnte man ja fast sagen, es brauche ein Gutachten, um zu beweisen, dass 2 mal 2 = 4 ist.
Und nun ist auch der Einantrag des BUND abgewiesen, dem vom OVG nur ein verschwinden geringes Recht attestiert wird, überhaupt klagen zu dürfen. Hier rächt sich die Halbherzigkeit, mit der das rheinland-pfälzische Verbandsklagerecht gestrickt wurde: Verbandsklagerecht ja, aber nur in wenigen Fällen. Hat man Glück und es handelt sich - wie beim Planfeststellungsbeschluss - um einen solchen, folgt die Einengung in der Sache: Nicht einmal die Berücksichtigung der FFH-Gebiete sollen die Umweltverbände einklagen können! Bei den Vogelschutzgebieten kommt erschwerend hinzu, dass ihr Vorhandensein nicht bereits in den Einwendungen geltend gemacht wurde. Da wird es nicht nur kurios, das trägt schon Züge von Arroganz, denn: Die Vorschläge für die im Rahmen des EU-Programmes Natura 2000 auszuweisenden Vogelschutzgebiete liegen erst jetzt auf dem Tisch! Bei deren Auswahl hat das Land den NABU und die GNOR, nicht aber den BUND beteiligt. Ausgerechnet der BUND aber muss sich nun vom OVG damit abweisen lassen, dass er nicht quasi hellseherisch schon Jahre vorher um die künftigen Vogelschutzgebiete wusste und ihre Verletzung rügte.
Der BUND wird in der anstehenden Hauptverhandlung alles tun, um diese restriktive Auslegung der Gesetzte in Frage zu stellen. Darüber hinaus ist er bestrebt, in Zusammenarbeit mit der AG Eifel-Mosel-Hunsrück in Bewegung dazu beizutragen, dass die Privatkläger bei der Stange bleiben und sich nicht durch diese Salamitaktik zermürben lassen. Denn Eigentum - so ist das nun mal in diesem Staat - ist vor dem Gesetz am besten geschützt. Da kann kein Gericht so leicht über Bestimmungen - auch der Vorschriften zum Schutz von Natur und Landschaft - hinweggehen. Die privaten Kläger sind daher auch für die Allgemeinheit das wichtigste Pfand.
Unzählige Menschen in unserer Region möchten nicht, dass unsere Heimat durch eine unnötige Fernstraße samt Hochmoselübergang zerstört wird. Sie alle sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten herzlich gebeten mitzuhelfen.
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